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GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN KLIENTEN UND NISTLER CONSULTING

 

Unsere Erfahrung als Berater im Bereich der systematischen Suche nach Führungskräften hat uns veranlasst, einige Grundsätze zu formulieren, deren Einhaltung die Grundlage für eine wirkungsvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit bildet.

 

  1. Der Klient sichert zu, dass NISTLER CONSULTING der Auftrag exklusiv erteilt wird.
  2. NISTLER CONSULTING verpflichtet sich zur vertraulichen Be­handlung aller vom Klienten erhaltenen Informationen. Auch der Klient wird alle In­formationen, die er von NISTLER CONSULTING im Rahmen dieses Auftrages erhält, vertraulich behandeln.
  3. Um eine einheitliche Beurteilung und objektive Auswahl der Bewerber zu ermöglichen, ist es notwendig, alle Kandidaten einem einheitlichen Selektionsverfahren zu unterzie­hen. Dies betrifft auch alle Interessenten, die vom Klienten ins Gespräch gebracht werden.
  4. Bei Interviews des Klienten mit Kandidaten ist es wichtig, dass ein Berater von NISTLER CONSULTING anwesend ist. Nur so können wir als Ka­talysator zwischen Klienten und Kandidat den wechselseitigen Annäherungsprozess wirksam unterstützen.
  5. Referenzen holen wir ein, sobald nach dem direkten Gespräch zwischen Klient und Kandidat beide Seiten weitgehend Übereinstimmung erzielt haben und Referenzeinholung die letzte Absicherung bedeutet. Wir sichern den Kandidaten zu, dass ohne Ab­stimmung mit ihnen Referenzen weder durch uns noch durch unseren Klienten eingeholt werden.
  6. Im Verlauf der Abwicklung können unvorhergesehene Umstände den Klienten veranlas­sen, einen Auftrag aufzuheben. In einem solchen Fall verrechnen NISTLER CONSULTING vertragsgemäß anteilig die Leistungen, die bis zum Erhalt einer ent­sprechenden schriftlichen Mitteilung des Klienten erbracht wurden.
  7. Während einer systematischen Suche ist es gelegentlich notwendig, das Anforderungs­profil zu verändern. Eine solche Änderung verursacht meistens Mehrarbeit für den Be­rater. In diesem Fall wird in Abstimmung mit dem Klienten ein neues Honorarbudget aufgestellt, das der veränderten Sachlage Rechnung trägt.
  8. Wenn im Verlauf des Auftrages mehr als ein Kandidat eingestellt wird, sind NISTLER CONSULTING berechtigt, für jeden zusätzlich eingestell­ten Kandidaten ein weiteres Honorar in Höhe von 60% des ursprünglich vereinbarten in Rechnung zu stellen.
  9. Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Auftrages entstehen, werden separat zum Honorar nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Dies betrifft die Reise- und eventuellen Übernachtungskosten der Kandidaten und Berater sowie etwaige Kommunikationskosten.
  10. NISTLER CONSULTING berichtet dem Klienten in regelmäßi­gen Abständen über den Verlauf der Beratung. Klient und NISTLER CONSULTING informieren sich wechselseitig vertrauensvoll über alle Um­stände, die die Bearbeitung des Projektes beeinflussen können.

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